Seit fast 4,5 Jahren sind Stellenanzeigen in Österreich per Gesetz mit Gehaltsangaben zu versehen. Bereits zum dritten Mal in Folge analysiert die auf Vertriebspositionen spezialisierte Personalberatung Xenagos wie Firmen damit umgehen. Das überraschende Ergebnis: es hat zwar Jahre gedauert, aber es zeichnet sich tatsächlich Transparenz ab.
Gehaltsangaben in Stellenanzeigen
Linz. In Folge einer Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes sind seit dem 1. März 2011 Gehaltsangaben in Stellenanzeigen Pflicht. Da wenige Themen Jobsuchende mehr interessieren als das liebe Geld, handelt es sich um eine Regelung die anfangs viel Aufsehen erregt hat – in der Praxis aber in den ersten Jahren nichts geändert hat. Seit Einführung der Angabenverpflichtung analysiert die Personalberatung Xenagos in regelmäßigen Abständen, ob und wie Unternehmen Gehaltsangaben vornehmen und inwieweit diese dem Ziel der Transparenz dienlich sind. Die Stichprobenanalyse wertet Print- und Online-Anzeigen zu Fach- und Führungspositionen vornehmlich im Vertrieb im Erhebungszeitraum 01.07.2015 bis 15.07.2015 aus. Langsam zeichnet sich ein Trend zu mehr Transparenz ab.
Das Problem mit der gesetzlichen Regelung ist, dass Firmen, um dem Gesetz Rechnung zu tragen, als Gehaltsinformation den kollektivvertraglichen (KV) Mindestlohn mit dem Zusatz „Bereitschaft zur Überzahlung“ versehen können. Diese Information ist jedoch wenig aussagekräftig, da die marktüblichen Gehälter bei Fach- und Führungspositionen in den meisten Fällen wesentlich über dem KV liegen. In der Anfangszeit wurde in mehr als jeder dritten Anzeige nur diese Angabe angeführt. So zeigt die Xenagos Studie von 2013 hier einen Wert von 38 %. Spannend ist jedoch der aktuelle Trend. Mittlerweile wird diese Variante nur mehr in 20 % der Anzeigen verwendet. „Das ist eine äußerst interessante Entwicklung“ führt Studienautor und Geschäftsführer der auf Vertriebspositionen spezialisierten Personalberatung Mag. Stefan Siedler aus. „Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Gespräche mit Top-Kandidaten – speziell mit Führungskräften – geführt, die von diesen Mindestangaben irritiert waren und auch meinten, sich bei so absurd niedrigen Gehaltsangaben nicht zu bewerben.“
Unternehmen dürften jetzt aber zunehmend erkennen, dass die Gehaltsangabe nicht nur eine Bürde und Verpflichtung ist, sondern auch eine Chance darstellen kann, um sich im Sinne des Personalmarketings besser zu positionieren sowie vom Wettbewerb abzuheben. Aussagekräftigere Gehaltsinformationen gibt es mittlerweile bereits in 72 % der Stellenanzeigen. Vor allem bei Führungspositionen ist der Trend besonders klar. Hier sind überhaupt nur mehr 16 % der Stellenanzeigen lediglich mit dem kollektivvertraglichen Mindestlohn versehen.
Kommt Zeit, kommt Rat. Es hat viereinhalb Jahre gedauert – nun ist ein Trend bei Gehaltsangaben in Stellenanzeigen erkennbar. Mittlerweile benennen zwei drittel der Unternehmen einen klaren Gehaltswert (der oft deutlich über dem KV-Mindestlohn liegt) und führen dazu an, dass auch mehr möglich ist. Unternehmen lassen sich die Option offen. Aus praktischer Sicht verständlich und nachvollziehbar, denn „das exakte Gehaltsangebot wird auf die individuellen Qualifikation des neuen Mitarbeiters abgestimmt“, so Stefan Siedler.
Detail am Rande: Positiv zu bewerten ist auch, dass sich 92 % der Unternehmen an die gesetzliche Vorgabe halten. Die fehlenden Angaben beim Rest sind auch relativ zu sehen, denn dabei handelt es sich fast ausschließlich um ausländische Unternehmen, die scheinbar mit der lokalen Gesetzeslage nicht entsprechend vertraut sind.
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Der Bewerbungsratgeber von Xenagos Gründer und Geschäftsführer Christopher Funk und Top Speaker, Bestseller Autor und Vertriebs-Coach Dirk Kreuter.
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